Allgemeine Geschäftsbedingungen / kleindesign
Stand: 01.11.2008
1. Urheberschutz und Nutzungsrechte
Der an kleindesign erteilte Auftrag ist ein Urheberwerkvertrag. Vertragsgegenstand ist die Schaffung des in Auftrag gegebenen Werks, sowie die Einräumung von Nutzungsrechten an diesem Werk in Anlehnung der Vergütungsempfehlungen AGD. Es gelten die Vorschriften des Werkvertragsrechts und des Urheberrechtsgesetzes.
Die Arbeiten (Entwürfe und Werkzeichnungen) des Grafik-Designers (Uwe Klein) sind als persönliche geistige Schöpfungen durch das Urheberrechtsgesetz geschützt, dessen Regelungen auch dann als vereinbart gelten, wenn die nach § 2 UrhG erforderliche Schöpfungshöhe nicht erreicht ist.
Ohne Zustimmung des Grafik-Designers (Uwe Klein) dürfen seine Arbeiten einschließlich der Urheberbezeichnung weder im Original noch bei der Reproduktion geändert werden. Jede Nachahmung - auch von Teilen des Werks - ist unzulässig. Die Werke des Grafik-Designers (Uwe Klein) dürfen nur für die vereinbarte Nutzungsart und den vereinbarten Zweck im vereinbarten Umfang verwendet werden. Mangels ausdrücklicher Vereinbarung gilt als Zweck des Vertrags nur der vom Auftraggeber bei Auftragserteilung erkennbar gemachte Zweck. Das Recht, die Arbeiten in dem vereinbarten Rahmen zu verwenden, erwirbt der
Auftraggeber/Verwerter mit der vollständigen Zahlung des Honorars.
2. Honorar
Die Berechnung der Honorare richtet sich, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wird, nach den Honorarempfehlungen des Bundes Deutscher Grafik-Designer und des AGB und entsprechend der gängigen, ortsüblichen Praxis.
Eine unentgeltliche Tätigkeit, insbesondere die kostenfreie Schaffung von Entwürfen ist nicht berufsüblich, kann aber im Vorfeld vom Grafik-Designers (Uwe Klein) nach Absprache als Kann-Leistung angeboten werden. Vorschläge und Weisungen des Auftraggebers aus technischen, gestalterischen und anderen Gründen und seine sonstige Mitarbeit haben keinen Einfluß auf das Honorar; sie begründen auch kein Miturheberrecht, es sei denn, daß dies ausdrücklich vereinbart worden ist. Die Honorare sind bei Ablieferung der Arbeiten fällig. Sie sind ohne Abzug zahlbar.
Werden Arbeiten in Teilen abgeliefert, so ist das entsprechende Teilhonorar jeweils bei
Ablieferung des Teils fällig. Erstreckt sich die Ausführung eines Auftrags über einen Längeren Zeitraum, so kann der Grafik-Designer Abschlagszahlungen entsprechend dem erbrachten Arbeitsaufwand der verlangen. Honorare sind Nettobeträge, die zuzüglich Mehrwertsteuer zu entrichten sind.
3. Zusatzleistungen, Neben- und Reisekosten
Die Änderung von Entwürfen, die Schaffung und Vorlage weiterer Entwürfe, die Änderung von Werkzeichnungen sowie andere Zusatzleistungen werden nach Zeitaufwand gesondert berechnet.
Im Zusammenhang mit den Entwurfsarbeiten oder mit Entwurfsausführungsarbeiten entstehende technische Nebenkosten sind zu erstatten.
Für Reisen, die nach Abstimmung mit dem Auftraggeber/Verwerter zwecks Durchführung des Auftrags oder der Nutzung erforderlich sind, werden die Kosten und Spesen berechnet.
Die Vergabe von kreativen Fremdleistungen nimmt der Grafik-Designers (Uwe Klein) nur aufgrund einer mit dem Auftraggeber/Verwerter getroffenen Vereinbarung in dessen Namen und auf dessen Rechnung vor. Soweit der Grafik-Designer auf Veranlassung des Auftraggebers / Verwerters Fremdleistungen im eigenen Namen vergibt, stellt der Auftraggeber / Verwerter den Grafik-Designer von hieraus resultierenden Verbindlichkeiten frei. Die Vergütung für Zusatzleistungen ist nach deren Erbringung fällig. Verauslagte Nebenkosten sind nach Anfall zu erstatten. Vergütungen und Nebenkosten sind Nettobeträge, die zuzüglich Mehrwertsteuer zu entrichten sind.
4. Eigentumsvorbehalt und Versendungsgefahr
An den Arbeiten des Grafik-Designers werden nur Nutzungsrechte eingeräumt. Ein Eigentumsrecht wird nicht übertragen, da dieses nach Deutschem Recht nicht statthaft ist. Die Originale sind nach angemessener Frist unbeschädigt zurückzugeben, sofern nicht ausdrücklich eine anderslautende Vereinbarung getroffen wurde. Zusendung und Rücksendung der Arbeiten erfolgen auf Gefahr und Rechnung des Auftraggebers/Vertreters.
5. Korrektur und Produktionsüberwachung
Vor Produktionsbeginn sind dem Grafik-Designer Korrekturmuster vorzulegen.Die Produktion wird vom Grafik-Designer nur auf Grund einer besonderen Vereinbarung überwacht. Besteht eine solche Vereinbarung, so ist der Grafik-Designers
(Uwe Klein) ermächtigt, erforderliche Entscheidungen zu treffen und Weisungen zuerteilen. Die Freigabe von Produktion und Veröffentlichung obliegt dem uftraggeber/Verwerter. Delegiert der Auftraggeber / Verwerter im Ausnahmefall die Freigabe in ihrer Gesamtheit oder in Teilen an den Grafik-Designers (Uwe Klein), stellt er ihn von der Haftung frei. Bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz ist eine Haftung des Grafik-Designers nicht ausgeschlossen.
6. Haftung
Eine Haftung für die wettbewerbs- und zeichenrechtliche Zulässigkeit seiner Arbeiten
wird vom Grafik-Designer nicht übernommen; gleiches gilt für deren Schutzfähigkeit.
Der Auftraggeber/Verwerter übernimmt mit der Genehmigung der Arbeiten die Verantwortung für die Richtigkeit von Bild und Text. Soweit der Grafik-Designer auf Veranlassung des Auftraggebers / Verwerters Fremdleistungen in dessen Namen und auf dessen Rechnung in Auftrag gibt, haftet er nicht für Leistungen und Arbeitsergebnisse der beauftragten Leistungserbringer.
Die Freigabe von Produktion und Veröffentlichung obliegt dem Auftraggeber/Verwerter.
Delegiert der Auftraggeber/Verwerter im Ausnahmefall die Freigabe in ihrer Gesamtheit
oder in Teilen an den Grafik-Designer, stellt er ihn von der Haftung frei.
Bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz ist eine Haftung des Grafik-Designers nicht
ausgeschlossen.
7. Belegexemplare
Von vervielfältigten Werken sind dem Grafik-Designer mindestens ein (5) ungefaltete
Belegexemplare unentgeltlich zu überlassen, die er auch im Rahmen seiner Eigenwerbung verwenden darf.
8. Gestaltungsfreiheit
Für den Grafik-Designer besteht im Rahmen des Auftrags Gestaltungsfreiheit.
Die dem Grafik-Designer überlassenen Vorlagen werden unter der Voraussetzung verwendet, daß der Auftraggeber/Verwerter zur Verwendung berechtigt ist.
9. Erfüllungsort
Erfüllungsort für beide Teile ist der Sitz des Grafik-Designers (Uwe Klein) in Berlin / Treptow-Köpenick.
10. Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen
Die Unwirksamkeit einer oder mehrerer der vorstehenden Bestimmungen läßt die
Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame zu ersetzen, die den mit ihr verfolgten wirtschaftlichen Zweck soweit wie möglich verwirklicht.
11. Vertragsdauer / Kündigung / Vertragsabwicklung / www.beermannkiez.de
Soweit keine Mindestlaufzeit vereinbart ist, wird der Vertrag auf unbestimmte Zeit geschlossen. . Der Vertrag kann von jeder Vertragspartei mit einer Frist von vier Wochen zum Monatsende gekündigt werden.
Jede Kündigung bedarf der Schriftform.
kleindesign wird nach ablauf des Vertrages, die Daten (Logo, Bannerwerbung und Events) des Kunden, vom Webserver löschen.
12. Preisänderungen
kleindesign kann seine Preise zum Ausgleich gestiegener Kosten erhöhen, wenn sich die
vom Anbieter zu tragenden Kosten für Vorleistungen, die zur Erbringung der vertraglichen Leistung notwendig sind.
Weiter ist eine Preisanpassung in dem Maße möglich, in dem dies durch eine Veränderung des Umsatzsteuersatzes.
Die Preisanderung teilt kleindesign dem Kunden mindesten vier Wochen vor Inkrafttreten mit, ohne das ein Widerspruch seitenes Kunden besteht..
kleindesign
Inh. Uwe Klein
Beermannstr.16
12435 Berlin |